Stellungnahme zur Zoofachhandel-Recherche 2019 durch den Schweizer Tierschutz (STS)

13.12.2019 11:26:50
Die Zoofachhandel-Recherche des STS ist aus Sicht des Verbandes eigentlich eine gute Sache – leider mit einem Aber...

Als im März 2018 die Deklarationspflicht eingeführt wurde, hat der Verband reagiert und für die Tierarten Beschriftungsmaterial gedruckt. Dieses Material wurde dem STS vorgelegt und in keiner Weise wurden wir da auf fehlende Angaben aufmerksam gemacht. Wir vom Verband waren bis heute der Ansicht, dass wir mit dem STS in einem positiven Dialog sind, aber mit dieser ketzerischen Pressemitteilung – (in einem Gespräch mit dem STS wurde uns gesagt, dass der Bericht mit extremen Aussagen verfasst werden muss, dass dieser gedruckt wird) - werden wir eine weitere Zusammenarbeit im Moment überdenken. Eine Sitzung für ein Gespräch ist bereits für Anfang 2020 festgelegt. Denn unser Motto lautet – nur ein gemeinsamer Weg führt zum Ziel!

Leider weist die Recherche in sich bereits Fehler auf und die Geschäfte wurden nicht alle nach den gleichen Vorgaben bewertet. Bei einem Geschäft ist ein Gehege für Farbmäuse mit den Massen von 100x50cm vorbildlich – ein anderes Gehege mit 120x60cm wurde für die gleiche Tierart als zufriedenstellend aufgeführt. Wer die Fotos und die Texte in der Recherche vergleicht, findet mehrere solche gegensätzlichen Beurteilungen.

Es wäre aber wichtig, dass alle Geschäfte gleich beurteilt werden und dies ist bei Kontrollen von verschiedenen Personen scheinbar nicht möglich.

Die einzelnen Geschäfte konnten zum Bericht über ihr Geschäft Stellung nehmen. Ich selber musste zwei Fehler korrigieren lassen. Einmal wurde in der Berechnung der Tiermenge ein Fehler gemacht und bei einer Gehege-Beschriftung stand, dass da die Einstreuhöhe für Rennmäuse nicht gewährleistet werden kann. Dies habe ich dann mit einem Foto mit einem Massband widerlegt. Da muss ich mich schon fragen, ob die Personen, die das Geschäft kontrolliert haben, auch kompetent waren.

Bei der Deklarationspflicht der Gehege wird das Gesetz zum Teil in den Geschäften nicht erfüllt. Dies bei der Beschriftung der Mindestmasse und der Maximum Anzahl der Tiere. Beide Angaben sind aus Sicht des Verbandes einen Rückschritt für die Tierhaltung!

Die gesetzliche Anforderung an ein Gehege für einen Goldhamster ist 60x30cm. Empfohlen werden vom Zoofachhandel Nagarien ab 100 cm Länge – es käme auch keinem Zoohändler in den Sinn in ein Gehege von 100x50x70cm fünf Ratten zu verkaufen. Oder nach Gesetz dürften in einem Vogelgehege von 60x40cm vier Wellensittiche gehalten werden. Diese Haltungsempfehlungen können und wollen wir gar nicht abgeben! Aber genau diese Mindestmasse und Tieranzahl müssen wir nun nach STS und BLV an den Gehegen anschreiben!

Sinnvoll wäre eine Beschriftung an den Gehegen mit den Empfehlungen – die logischerweise über den Mindestanforderungen des Gesetzes liegen.

Als Vergleich der Arbeitsvertrag – nach OR sind ab 20 Jahren vier Wochen Urlaub vorgeschrieben. Es muss kein Arbeitgeber, der nun 5 Wochen Ferien gewährt im Vertrag schreiben, dass gesetzlich vier Wochen vorgeschrieben sind.

Und so müsste es auch bei uns sein – solange die Mindestanforderungen überschritten werden bei der Empfehlung / Beschriftung ist es gesetzeskonform!

Dort, wo sich bei unseren Mitgliedern noch Fehler in der Tierhaltung zeigen, werden wir mit den Geschäftsführern Kontakt aufnehmen. Aber ein Fehler macht einen Menschen oder ein Geschäft noch nicht zum Tierquäler – wie eine Busse wegen zu schnellem Autofahren jemanden nicht automatisch zum Mörder macht!

Im Namen des Vorstandes VZFS
Therese Schumacher
Präsidentin
Mitglied werden