Die Präsidentin meint...

18.02.2018 13:11:49

 

 
Bei meinen Gedanken für den Bericht  Februar schwebte mir der Valentinstag, die Skiferien und das Februarloch als Themen im Kopf herum.
Dann kam der Newsletter des Bundesamtes für Veterinärwesen mit der Revision und da gibt es nun genug zu berichten:
 
Ab dem 01.März 2018 treten die neuen Verordnungen im Veterinärbereich in Kraft, die auch den Schweizer Zoofachhandel betreffen.

Neu müssen alle Gehege und Käfige im Verkauf gekennzeichnet  und die Kunden schriftlich informiert werden, welche Tiere im jeweiligen Gehege leben dürfen. Zudem muss beim Verkauf eines Geheges schriftlich über die Haltung  und die gesetzlichen Anforderungen an die Tierart informiert werden.
Wir haben im Vorstand analog der Broschüre  „kleine Heimtiere“ und der Broschüre „Vögel“ Aufkleber für die Gehege drucken lassen und Plakate für den Ausstellungsbereich erstellt, auf denen die gesetzlichen Anforderungen für die jeweilige Tierart ersichtlich sind.
Wir geben somit unseren Mitgliedern die Möglichkeit, aktiv auf die Anforderungen  zu reagieren und die neuen Verordnungen zu erfüllen.
 
Für die Aquarien und Terrarien wird die Lösung nicht ganz so einfach ausfallen, da es da doch einfach zu viele verschiedene Tierarten für jede Grösse zulässt. Im Kopf schwebt uns eine Lösung auf einem Tablet oder einer App auf dem Handy vor. Dazu aber mehr in der nächsten Ausgabe.
 
Eine weitere Änderung ist das Verbot aller Bell-Stopp-Geräte, die durch die Lautäusserungen des Hundes ausgelöst werden. Auch die Geräte, die nur mit Wasser oder Druckluft funktionieren, wurden in das Verbot eingeschlossen.
 
Eine weitere Änderung gibt es in der Haltung der Anzahl der Aquarienfische.
Da wurde eine Tabelle ausgearbeitet, wie die maximale Anzahl der Fische in einem Aquarium berechnet wird. In einem Aquarium mit hundert Liter Inhalt dürfen nun max.
40 Fische mit einer Körperlänge von 5cm gehalten werden (0.5 Liter je cm Fisch).
Bei grösseren Fischen wird Litermenge je cm/Fisch erhöht.
Dies wird doch in den Fischanlagen in den Zoofachgeschäften zu einem Problem werden, vor allem bei Geschäften mit kleineren Verkaufsbecken.
Diese Anforderungen gelten für bestehende Zoofachgeschäfte erst im nächsten Jahr (ab dem 01.03.2019).
Für neue Geschäfte aber auch für den Verkauf gelten die Verordnungen bereits ab dem März 2018.
 
Die Revision wird durch den Verband auf alle Änderungen, die den Zoofachhandel betreffen, geprüft. Infos werden auf der Verbandsseite unter News mitgeteilt.
 
Nun wünsche ich allen einen schönen Valentinstag in Gesellschaft seiner Liebsten, Skiferien ohne Beinbruch und dass der Februar kein Loch im Portemonnaie hinterlässt.

Eure Therese Schumacher
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