Tierschutz beim Züchten
22.02.2015 15:38:34
Die neue Verordnung über den Tierschutz beim Züchten zielt hauptsächlich auf Prävention und nicht auf Verbote ab und enthält folglich keine Rasselisten.
Die Tierschutzverordnung von 2008 schreibt vor, beim Züchten darauf zu achten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von belastenden Merkmalen sind. Einem Tier dürfen also insbesondere keine mit dem Zuchtziel zusammenhängende Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, noch darf tiefgreifend in sein Erscheinungsbild oder in seine Fähigkeiten eingegriffen werden. Jede Rasse oder Zuchtform hat eigene kritische Punkte. Wer züchten will, muss sich vorgängig über allfällige erblich bedingte Probleme der Elterntiere und der Nachzucht ausreichend informieren. Denn im Gegensatz zu Haltungsfehlern, die jederzeit korrigiert werden können, leidet ein Tier mit einem Zuchtschaden lebenslänglich. Als Orientierungshilfe listet die Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten Belastungen auf, die im Zusammenhang mit Zuchtzielen auftreten können. Weitere Informationen sind der umfangreichen Fachliteratur zu entnehmen.
Tiere mit Verdacht auf eine mittlere oder starke Belastung müssen vor der Verpaarung auf vorhandene Belastungen untersucht werden. Die neue Verordnung zeigt auf, wie bei der Belastungsabschätzung vorzugehen ist und wie das Belastungsausmass eines potenziellen Zuchttieres zu dokumentieren ist.
Vom Ausmass der Belastung hängt es ab, inwiefern ein Tier zur Zucht eingesetzt werden darf. Rassetiere sind oft stark ingezüchtet. Um den Inzuchtgrad nicht noch zu erhöhen, soll der Zuchteinsatz von Tieren mit mittelschweren Belastungen möglich sein, sofern gleichzeitig eine Strategie verfolgt wird, um die Belastung bei den Nachkommen zu vermindern. Damit dies überprüfbar ist, müssen Züchterinnen und Züchtern ihre Zuchtstrategie und die Daten der Zuchttiere und Nachkommen dokumentieren und auf Verlangen vorweisen können.
Mit hochbelasteten Tieren darf nicht gezüchtet werden. In diese Kategorie fallen insbesondere Extremzuchten wie die Tanzmaus, bestimmte Goldfischzuchtformen oder extrem verzwergte Hunde. Tiere mit extremen Abweichungen von der Normalform, die ohne menschliche Hilfe nicht überleben können oder die deswegen nicht vorschriftsgemäss gehalten werden können, gehören ebenfalls zu den verbotenen Zuchtformen.
Fachkontakt: info@blv.admin.ch
Bericht http://www.blv.admin.ch
Die Tierschutzverordnung von 2008 schreibt vor, beim Züchten darauf zu achten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von belastenden Merkmalen sind. Einem Tier dürfen also insbesondere keine mit dem Zuchtziel zusammenhängende Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, noch darf tiefgreifend in sein Erscheinungsbild oder in seine Fähigkeiten eingegriffen werden. Jede Rasse oder Zuchtform hat eigene kritische Punkte. Wer züchten will, muss sich vorgängig über allfällige erblich bedingte Probleme der Elterntiere und der Nachzucht ausreichend informieren. Denn im Gegensatz zu Haltungsfehlern, die jederzeit korrigiert werden können, leidet ein Tier mit einem Zuchtschaden lebenslänglich. Als Orientierungshilfe listet die Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten Belastungen auf, die im Zusammenhang mit Zuchtzielen auftreten können. Weitere Informationen sind der umfangreichen Fachliteratur zu entnehmen.
Tiere mit Verdacht auf eine mittlere oder starke Belastung müssen vor der Verpaarung auf vorhandene Belastungen untersucht werden. Die neue Verordnung zeigt auf, wie bei der Belastungsabschätzung vorzugehen ist und wie das Belastungsausmass eines potenziellen Zuchttieres zu dokumentieren ist.
Vom Ausmass der Belastung hängt es ab, inwiefern ein Tier zur Zucht eingesetzt werden darf. Rassetiere sind oft stark ingezüchtet. Um den Inzuchtgrad nicht noch zu erhöhen, soll der Zuchteinsatz von Tieren mit mittelschweren Belastungen möglich sein, sofern gleichzeitig eine Strategie verfolgt wird, um die Belastung bei den Nachkommen zu vermindern. Damit dies überprüfbar ist, müssen Züchterinnen und Züchtern ihre Zuchtstrategie und die Daten der Zuchttiere und Nachkommen dokumentieren und auf Verlangen vorweisen können.
Mit hochbelasteten Tieren darf nicht gezüchtet werden. In diese Kategorie fallen insbesondere Extremzuchten wie die Tanzmaus, bestimmte Goldfischzuchtformen oder extrem verzwergte Hunde. Tiere mit extremen Abweichungen von der Normalform, die ohne menschliche Hilfe nicht überleben können oder die deswegen nicht vorschriftsgemäss gehalten werden können, gehören ebenfalls zu den verbotenen Zuchtformen.
Fachkontakt: info@blv.admin.ch
Bericht http://www.blv.admin.ch