Neues Gesuchformular für Heimtiere aus Tollwut-Risikoländern

08.02.2017 15:17:01
Das Gesuchformular für die (Wieder-)Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus Tollwut-Risikoländern wurde komplett überarbeitet. Es ist von den Tierhaltenden auszufüllen. Sie bestätigen unter anderem neu mit ihrer Unterschrift, dass das Tier nach der Einreise weder verkauft, noch anderweitig an andere Personen abgegeben wird. Zum besseren Verständnis wurde das Dokument ausserdem mit ausführlichen Erläuterungen ergänzt. Während einer Übergansfrist akzeptiert die Bewilligungsstelle des BLV noch das alte Modell. Ab 1. Juli 2017 muss zwingend die neue Vorlage verwendet werden.
Um sich nicht im Dschungel der veterinärrechtlichen Reisebestimmungen
zu verlieren, empfiehlt es sich dringend, die Online-Hilfe "Mit Hund, Katze und Frettchen über die Grenze" zu nutzen sowie die Reisebroschüre zu lesen.  [Hund und Katze sitzen im offenen Koffer]Die Informationen auf diesen Seiten richten sich nur an Privatpersonen mit Heimtieren, die ihre Tiere nicht an andere Personen oder Institutionen verkaufen oder abgeben wollen.

Die benötigten Dokumente sind unter „Weitere Informationen“ abgelegt.

Ausreise aus der Schweiz

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für eine Reise mindestens einen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung (Mikrochip) und eine gültige Tollwutimpfung. Für die genauen Vorschriften sind jedoch die Bestimmungen des Ziellandes zu beachten. Für die Rückkehr in die Schweiz müssen die Wiedereinreisebedingungen erfüllt werden.

(Wieder-)Einreise in die Schweiz
Allgemeine Bestimmungen

Es können maximal 5 Tiere zu Heimtierbedingungen (siehe "Was sind Heimtiere?") eingeführt werden. Die Einfuhr von mehr als 5 Tieren fällt unter die gewerbliche Einfuhr (siehe Import). Ausnahme: Für die vorübergehende Einfuhr von mehr als 5 Hunden, Katzen, Frettchen zur Teilnahme an Wettbewerben oder ähnliches kann beim BLV eine Bewilligung beantragt werden (siehe „Weitere Informationen“).

Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Ruten ist verboten (siehe „Weitere Informationen“).

Es gelten immer die aktuellen Schutzmassnahmen.

(Wieder-)Einreise aus der EU


Für die Einreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen aus der EU sind zusammengefasst folgende Bestimmungen zu beachten:
Jungtiere bis 12 Wochen Tiere im Alter von 12 bis 16 Wochen Tiere ab 16 Wochen Ausnahmebewilligungen(Wieder-)Einreise aus Drittstaaten


Bei der Einreise aus Drittstaaten unterscheiden sich die Bestimmungen je nachdem, ob die Einreise aus einem Land mit geringem Tollwut-Risiko oder aus einem Tollwut-Risikoland erfolgt (vgl. Länder-Liste unter „Weitere Informationen“).

Die Tiere müssen in jedem Fall zwingend zuerst korrekt gekennzeichnet, anschliessend gültig gegen Tollwut geimpft und in Begleitung der jeweils erforderlichen Papiere sein. Bei der Einreise aus Tollwutrisikoländern gelten weitergehende Auflagen (Bluttest, längere Wartefristen, Einfuhrbewilligung etc.). Stellen Sie bei einem Tier aus der Schweiz vor ihrer Reise ins Ausland sicher, dass die Bedingungen zur Wiedereinreise erfüllt sind. Ansonsten droht eine Rückweisung an der Grenze. Sämtliche Einfuhrbedingungen und benötigten Dokumente werden in unserer Online-Hilfe „Mit Hund, Katze und Frettchen über die Grenze“ aufgelistet. Konsultieren Sie diese bitte in jedem Fall.Kontrollen bei der Einreise Einreise per Flugzeug


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