Vogelgrippe : Schweiz verlängert Schutzmassnahmen
Das Vogelgrippevirus des Subtyps H5N8 wurde in der Schweiz das erste Mal am 4. November 2016 bei Wasservögeln nachgewiesen. Seither wurden 121 Wildvögel positiv getestet. Trotz der hohen Fallzahl bei den Wildvögeln ist das Hausgeflügel in der Schweiz bislang verschont geblieben. Die Situation in Europa bleibt jedoch sehr besorgniserregend. In vielen von der Vogelgrippe betroffenen Ländern ist es zu zahlreichen Krankheitsausbrüchen beim Hausgeflügel gekommen. Die tiefen Temperaturen führen bei den Wildvögeln zudem zu verstärkter Migration. Es ist deshalb nötig, weiterhin sehr wachsam zu bleiben und die angeordneten Massnahmen aufrechtzuerhalten.
Das BLV verlängert seine Schutzmassnahmen bis am 31. März 2017. Die Freilandhaltung von Geflügel, Wasser- und Laufvögeln bleibt damit weiterhin stark eingeschränkt. Um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unter allen Umständen zu vermeiden, darf Hausgeflügel nur in einem geschlossenen Stall gefüttert und getränkt werden. Dieser Bereich darf für die Vögel, die sich draussen aufhalten, nicht zugänglich sein.
Sind diese Massnahmen nicht umsetzbar, müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit dichtem Dach und geschlossenen Seitenwänden untergebracht werden. Halterinnen und Halter von Hausgeflügel müssen zudem Auffälligkeiten oder Krankheitssymptome bei ihren Tieren melden.
Nach heutigen Erkenntnissen ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar.
Herausgeber
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
http://www.blv.admin.ch