Plattform - Gehege für eine artgerechte Haltung
29.01.2017 11:49:39
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat zusammen mit dem STS - Schweizer Tierschutz zu diesem Workshop eingeladen.
Eingeladen wurden Verbände, Zoofachhändler, Gehegebauer und Züchter.
Der Verband und auch einzelene Zoofachhändler sind der Einladung gefolgt und haben den Workshop besucht.
Es wurden in Gruppen rege Diskusionnen zu folgenden Themen geführt:
- Beratung
- Deklaration
- Preis
- Verantwortung
Zusamenfassung - BLV
Tisch 1: Beratung
Die Beratung im Zoofachgeschäft wird als sehr wichtig erachtet. Jedoch steht und fällt deren Qualität mit dem persönlichen Engagement und der Ausbildung des Personals. Eine persönliche, fachlich korrekte Beratung ist ein wichtiger Pluspunkt gegenüber dem Kauf in Internet. Merkblätter zur Abgabe werden als hilfreich und bedeutsam erachtet und sind erwünscht (sofern neutral formuliert). Grosszügige, abwechslungsreich eingerichtete und optisch attraktive Schaugehege im Geschäft können zur Vorbildfunktion bei der artgerechten Haltung beitragen und auch als Verkaufsargument wirken.Tisch 2: Deklaration
Die Deklaration der Gehege wurde kontrovers diskutiert. Man ist sich aber einig, dass eine gute Deklaration von Tiergehegen wichtig ist - insbesondere beim Online-Handel - und dass aus Gründen der Gleichbehandlung alle Händler, die Gehege verkaufen, einer allfälligen gesetzlichen Deklarationspflicht unterworfen sein müssten. Das BLV wird noch prüfen, welche Informationen im Rahmen einer Deklarationspflicht wirklich unverzichtbar sind. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind sich einig, dass man es mit der Deklaration auch übertreiben resp. nicht alle Arten im Handel abdecken kann - und dass die Deklaration eine gute Beratung nicht ersetzen wird.Tisch 3: Preis
Ein wichtiger Input an diesem Tisch war, dass je besser die Kundinnen und Kunden informiert werden, desto eher sie bereit sind, für ein gutes Gehege tiefer in die Tasche zu greifen. Man kann die Leute gut bei ihrer emotionalen Verbindung zum Tier abholen. Wer nur das Beste für sein Tier will und davon überzeugt werden kann, dass ein minimalistisches Gehege die Ansprüche des Tieres nur unzureichend erfüllt, der wird eher die etwas grössere / teurere Variante kaufen. Leider sind dem Einfluss des Händlers bezüglich Preis jedoch enge Grenzen gesetzt: Nicht alle Kundinnen und Kunden verfügen über die gleiche Kaufkraft, und vor allem die ausländische Konkurrenz ist eine Tatsache, mit welcher der hiesige Handel leben muss.Tisch 4: Verantwortung
Man ist sich einig, dass der Zoofachhandel eine gewisse Verantwortung und Vorbildfunktion bezüglich artgerechter Heimtierhaltung hat. Jedoch sei der Einfluss auf die Privathaushalte nicht immer gleich. Die Verantwortung für das Wohlergehen des Tieres liegt schliesslich beim Tierhalter (keine Kontrollen möglich). Zusätzliches, auf der Schweizer Gesetzgebung basierendes, Informationsmaterial, das man den Leuten beim Verkauf mitgeben könne (und das auch mit hoher Wahrscheinlichkeit gelesen werde) wäre hilfreich, um Halter über ihre Verantwortung aufzuklären. Allenfalls könnte man die künftigen Tierhalterinnen beim Verkauf noch häufiger / expliziter auf geltendes Gesetz hinweisen.Der Verband wird die Gespräche und Zusammenarbeit mit dem STS weiterführen.