BLV informiert - Mindestmasse Hühnerställe
11.02.2025 12:23:18
Wir haben am 11.02.2025 den Mitteilungsbrief erhalten, dass die Mindestmasse der Hühnerställe per 01.02.2025 geändert wurde.
Künftig muss 2.0m2 Stallgrundfläche zur Verfügung gestellt werden. Das Aussengehege darf nicht mitberechnet werden. Kleinere Ställe dürfen nicht mehr verkauft werden.
Für bestehende Hühnerställe, die bereits im Einsatz sind, gilt eine Übergangsfrist bis zu 01.02.2026
Weitere Informationen unter https://www.blv.admin.ch