Tierschutz beginnt mit dem richtigen Gehege

14.02.2022 13:32:13
Heim- und Wildtierhaltung
Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln die Haltung und Zucht von Heim- und Wildtieren sowie die Ausbildungsanforderungen an ihre Halterinnen und Halter. Auch verbotenen Handlungen an den Tieren sind darin festgehalten.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Informations- und Deklarationspflicht zu Tiergehegen präzisiert und fordert die Anbieterinnen und Anbieter auf, Ställe, Terrarien oder Aquarien in Geschäften und im Onlinehandel richtig anzuschreiben und die Kundschaft zu beraten. Es hat sich gezeigt, dass vielen Anbietern diese Vorschriften zu wenig vertraut sind. Das BLV zeigt nun unter anderem auf, wie die Mindestfläche eines Geheges zu berechnen ist, welche Ställe für welche Tierarten erlaubt sind und wie die Beschaffenheit sein muss.

Heim- und Wildtierhaltung

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln die Haltung und Zucht von Heim- und Wildtieren sowie die Ausbildungsanforderungen an ihre Halterinnen und Halter. Auch verbotenen Handlungen an den Tieren sind darin festgehalten.

Aktuell

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Tierschutz in den eigenen vier Wänden

08.02.2022: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Informations- und Deklarationspflicht zu Tiergehegen präzisiert und fordert die Anbieterinnen und Anbieter auf, Ställe, Terrarien oder Aquarien in Geschäften und im Onlinehandel richtig anzuschreiben und die Kundschaft zu beraten. Es hat sich gezeigt, dass vielen Anbietern diese Vorschriften zu wenig vertraut sind. Das BLV zeigt nun unter anderem auf, wie die Mindestfläche eines Geheges zu berechnen ist, welche Ställe für welche Tierarten erlaubt sind und wie die Beschaffenheit sein muss.

Medienmitteilung: Tierschutz beginnt mit dem richtigen Gehege

Fachinformation 2.5: Informationspflicht Heim- und Wildtiergehege (PDF, 344 kB, 08.02.2022)

Frau streichelt Katze

Als Heimtiere gelten Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden: Hunde, Katzen, Frettchen, Nagetiere, Kaninchen und viele weitere Heimtierarten.

Ziervögel, Zierfische, Schlangen, Schildkröten oder Papageien zählen ebenso dazu wie Greifvögel, Tauben und Wachteln. Es darf dabei aber nicht vergessen werden, dass diese Tiere Wildtiere sind, auch wenn sie in Gefangenschaft leben.

Fischerei und Jagd fallen primär in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).

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