Verkaufsbeschränkung bleibt bestehen (voraussichtlich bis zum 11.05)

23.04.2020 18:41:35

Der Vorstand hat sich sehr um die Öffnung im Zoofachhandel bemüht, aber leider wurde die Anfrage nicht gutgeheissen. Die Verkaufsbeschränkung bleibt weiter bestehen und wir dürfen nur Futtermittel und Produkte des täglichen Bedarfes verkaufen.

Antwort auf meine Anfragen (diese finden Sie weiter unten im Beitrag)

Sehr geehrte Frau Schumacher,

Da das BLV in Zusammenarbeit mit dem BAG die Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit der Coronapandemie übernimmt, ist Ihre Anfrage an das SECO über das BAG zu uns gelangt.

Der Zoofachhandel wird gleichbehandelt wie Lebensmittelgeschäfte aufgrund des Verkaufs von Nahrung für Tiere. Gemäss der Entscheidung des Bundesrats vom 16. März 2020 dürfen diese Geschäfte Artikel des täglichen Gebrauchs verkaufen, das restliche Sortiment darf indes seit dem 17. März 2020 nicht mehr angeboten werden. Im Rahmen der vom Bundesrat beschlossenen schrittweisen Lockerung der Coronaeindämmungsmassnahmen sind im Rahmen des ersten Lockerungsschrittes ab dem 27. April 2020 für Lebensmittelläden und damit auch für den Zoofachhandel keine Lockerungen vorgesehen. Informationen dazu finden sich auf der Homepage des BLV zu den FAQ im Lebensmittel- und Veterinärbereich: https://www.blv.admin.ch/…/auft…/one-health/coronavirus.html (Rubriken Veterinärbereich/Betriebe [alle Tiere]/Zoofachhandel/Petshops.

Lebensmittelläden und der Zoofachhandel dürfen voraussichtlich ab dem 11. Mai 2020 wieder das ganze Sortiment verkaufen (vorbehältlich eines abweichenden Entscheides des Bundesrates aufgrund der weiteren Entwicklung der Coronafallzahlen). Das heisst die Möglichkeit, wieder das gesamte Sortiment zu verkaufen ist absehbar. Anders als der Baufachmarkt/Gartencenter durfte der Zoofachhandel die Läden offenhalten (wenn auch mit Sortimentsbeschränkung) und zudem über das Internet das ganze Sortiment verteilen. Der Zoofachhandel ist demnach bessergestellt als Bauchfachmärkte und Gartencenter. Es besteht somit keine Schlechterstellung des Zoofachhandels. Im Gegenteil.

Wir bedauern, Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu können, zählen aber weiterhin auf Ihre Mitarbeit, damit die Eindämmungsmassnahmen zusehends und auch in Ihrem Sinn möglichst rasch weiter gelockert werden können.

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

*******************

Korrespondenz - Anfrage (und 2. Anfrage)

Guten Tag

Am letzten Freitag habe ich untenstehendes Mail gesendet und noch keine Antwort erhalten

Nach den Änderungen vom 22.04. bleibt für uns nun die Frage, ob wir nun wieder alles verkaufen dürfen, oder ob wie bis anhin die Sortimentsbeschränkung besteht.

Was für uns nicht sein darf ist, dass die Gartencenter die Tierabteilungen mit dem ganzen Sortiment öffnen dürfen und wir können dieselben Produkte nicht verkaufen.

Da muss eine Einheit hergestellt werden, da sonst die Zoofachgeschäfte benachteiligt sind.

Ich bitte Sie, dies zu prüfen und uns zeitnah die Antwort zuzustellen.

Besten Dank - auch für Ihren Einsatz in dieser Zeit - bleiben Sie gesund!


Mail vom 17.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Zoofachhandel hat in den letzten Wochen das Sortiment des Grundbedarfes verkauft um die Versorgung der Haustiere sicherzustellen.

Mit der Öffnung der Lebensmittelgeschäfte für das volle Sortiment (Migros hat immer alles verkauft - auch Produkte wie Spielzeuge und Näpfe etc.) und da auch die Gartencenter geöffnet werden und auch diese grosse Sortimente im Tierbereich führen und soweit ich dies verstanden habe, keine Beschränkung in Kraft trifft, gehen wir davon aus, dass wir das Sortiment auch wieder voll verkaufen dürfen.

Dies wäre für uns auch im Bereich der lebenden Tiere wichtig - wir haben in den Geschäften Tierbestände, die wir füttern und pflegen, aber der Verkauf gestoppt ist.

Es ist nicht von Vorteil, wenn die Tiere nun über den Onlinehandel verkauft werden. Da stellen wir im Bezug auf die Beratung und auch die Einhaltung der Sozialdistanz und der Hygienevorschriften ein grosses Fragezeichen.

Der Zoofachhandel hat die letzten Wochen mit den Distanzmarkierungen und auch der Desinfektionsvorschriften bewiesen, dass er sich an die Vorgaben des BAG hält.

Wir bitten Sie, uns zu bestätigen, dass wir das Sortiment wieder voll anbieten dürfen, sodass ich auf unserer Homepage die Mitglieder informieren kann.

Es wäre auch von Vorteil für unsere Branche, wenn wir in den Informationen des BAG jeweils auch erwähnt würden. Sodass auch den Endverbrauchern klar ist, dass der Zoofachhandel wieder geöffnet ist.

Besten Dank zum Voraus für die Bearbeitung unserer Anfrage.

--

Mit freundlichen Grüssen

Therese Schumacher
Präsidentin VZFS

********

Mitglied werden