Informationen Covid 19.03.2020
Zusammenfassung der Situation
Tiernahrung gehört zum Grundbedarf und deshalb bleiben Zoofachgeschäfte und Petshops offen.
Zahlreiche Geschäfte reduzieren jedoch die Öffnungszeiten. Informieren Sie sich darum im Voraus auf den jeweiligen Webseiten.
Vorgaben:
- Es dürfen nur Produkte für den Grundbedarf verkauft werden. Dies ist z. B. Futter, Einstreu, Katzenstreu, Medikamente oder andere Produkte des TÄGLICHEN Bedarfes
- KEIN Verkauf von Tieren und Pflanzen - Das Epidemie-Gesetz steht über dem Tierschutzgesetz (Auch wenn ein Tier in Einzelhaltung ist, darf kein zweites dazu verkauft werden)
- Sicherheitsabstand einhalten
- wenn möglich nur Kartenzahlung (Barzahlung nur im Notfall)
Informationen vom Bundesamt Gesundheit finden sie hier: BAG
Beachten Sie die von Bund und Kantonen vorgegebenen Einschränkungen, auch in Bezug auf das Sortiment.
Haben Sie ein für Tiere lebensbedrohendes Problem, z.B. eine defekte Aquarienpumpe etc., so wird Ihnen nach Möglichkeit geholfen.
Danke für Ihre Mitarbeit.
Gerne sind die VZFS - Mitgliederfirmen für das Wohl Ihrer Haustiere da.