Tierarzneimittel-Kurs 2016

Kurs - Art. 9 TAMV Abgabe von Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften

Wegen der grosser Nachfrage nach dieser Ausbildung, führt der Verband im 2016 einen weiteren Kurs durch.

1 Wer in einem Zoofachgeschäft lebende Tiere halten und verkaufen darf, darf gestützt auf eine kantonale Bewilligung nach Art. 30 HMG Arzneimittel für Zierfische, Sing- und Ziervögel, Brieftauben, Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger abgeben, wenn sie oder er eine vom BVET genehmigte Ausbildung absolviert hat.
4 Das Institut legt die Arzneimittel fest, die abgegeben werden dürfen.
 

Personen, die die Kurse zur Legitimierung der Abgabe von TAM in Zoofachgeschäften besuchen können sind:

  • Personen mit abgeschlossener Lehre als Verkäufer/in im Zoofachhandel (nach altem Ausbildungsreglement)
  • Personen mit Fähigkeitsausweis in Tierpflege, Fachrichtung Zoofachhandel
  • Personen mit abgeschlossener Lehre als Detailhandelsassistent/in (nach neuem Ausbildungsregelement, 1. Abschlussprüfung im Mai 2007)
  • Lehrlinge, die frühestens seit August 2005 in ihrer dreijährigen Ausbildung zum Detailhandelsfachmann/frau stehen, erhalten den Kurs integriert in ihre Ausbildung im 3. Lehrjahr (erstmals im August 2007)

Referenten:

Frau Dr. med. vet. Ursula Benninger

Anmeldefrist:

4 Wochen vor Kursdatum. Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Kosten Tageskurse:

Mitglieder CHF 250.–, Nichtmitglieder CHF 350.–
Kostenfolge bei Abmeldung vor Kursbeginn (vK): bis 2 Wochen vK ohne Kostenfolge, in der 2. Woche vK 50%, in der 1. Woche vK 100% der Kursgebühren

Veranstaltungs Informationen
Datum 19.08.2016 - 09:15 bis 16:30 Uhr
Kategorie Seminar 
Anhang  
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Ort

Schulungszenturm VZFS
Güterstrasse 199
4053 Basel
Schweiz

Gastgeber

VZFS
Güterstrasse 199
4053 Basel
Schweiz
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