Tierarzneimittel-Kurs 2016
Kurs - Art. 9 TAMV Abgabe von Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften
Wegen der grosser Nachfrage nach dieser Ausbildung, führt der Verband im 2016 einen weiteren Kurs durch.
1 Wer in einem Zoofachgeschäft lebende Tiere halten und verkaufen darf, darf gestützt auf eine kantonale Bewilligung nach Art. 30 HMG Arzneimittel für Zierfische, Sing- und Ziervögel, Brieftauben, Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger abgeben, wenn sie oder er eine vom BVET genehmigte Ausbildung absolviert hat.
4 Das Institut legt die Arzneimittel fest, die abgegeben werden dürfen.
Personen, die die Kurse zur Legitimierung der Abgabe von TAM in Zoofachgeschäften besuchen können sind:
- Personen mit abgeschlossener Lehre als Verkäufer/in im Zoofachhandel (nach altem Ausbildungsreglement)
- Personen mit Fähigkeitsausweis in Tierpflege, Fachrichtung Zoofachhandel
- Personen mit abgeschlossener Lehre als Detailhandelsassistent/in (nach neuem Ausbildungsregelement, 1. Abschlussprüfung im Mai 2007)
- Lehrlinge, die frühestens seit August 2005 in ihrer dreijährigen Ausbildung zum Detailhandelsfachmann/frau stehen, erhalten den Kurs integriert in ihre Ausbildung im 3. Lehrjahr (erstmals im August 2007)
Referenten:
Frau Dr. med. vet. Ursula Benninger
Anmeldefrist:
4 Wochen vor Kursdatum. Teilnehmerzahl ist beschränkt.Kosten Tageskurse:
Mitglieder CHF 250.–, Nichtmitglieder CHF 350.–
Kostenfolge bei Abmeldung vor Kursbeginn (vK): bis 2 Wochen vK ohne Kostenfolge, in der 2. Woche vK 50%, in der 1. Woche vK 100% der Kursgebühren
Ort
Schulungszenturm VZFSGüterstrasse 199
4053 Basel
Schweiz
Gastgeber
VZFSGüterstrasse 199
4053 Basel
Schweiz

